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Kontakt
Biener Bürobedarf Büromöbel
Inhaber: Oliver Biener
Alexander-Fleming-Str. 23
82152 Planegg-Martinsried
Telefon: 089-72430252
Telefax: 089-72430253
Alle Angebote nur für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe in Deutschland.
Preise in Euro zzgl. MwSt. und Versandkosten. Preise in Klammern inklusive MwSt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaber von Biener Bürobedarf Büromöbel:
Oliver Biener, Alexander-Fleming-Str. 23, 82152 Planegg-Martinsried,
Tel. 089-72430252 Fax 089-72430253
info@biener-buerobedarf.de
www.biener-buerobedarf.de
Steuernummer: 144/146/20230 Ust.-IdNr.: DE173129450
1 -Allgemeines
Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der
allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferers. Diese gelten somit auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden.
Abweichende Bedingungen des Bestellers, die der Lieferer nicht ausdrücklich
schriftlich anerkennt, werden nicht rechtswirksam, auch dann nicht, wenn ihnen
nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2 -Preise, Angebote
Die Angebote, im Katalog, Internetshop, Anzeigen, Prospekten usw. genannten Preise sind freibleibend, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bücher und andere preisgebundene Druckerzeugnisse sind Preisgebunden und daher auch nicht skontierfähig.
Annahmeerklärungen, mit dem Fachberater des Lieferers ausgehandelte Konditionen, sowie Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von dem Lieferer schriftlich bestätigt werden, oder Ihnen durch Lieferung der Ware und der Rechnung entsprochen wird. Soweit zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Lieferers. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst genannten um mehr als 10%, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3 -Lieferung
Es besteht kein Mindestauftragswert. Die Lieferung erfolgt ab einem Bestellwert
von 59.- zzgl. MWSt. ohne Versandkosten. Bis zu einem Bestellwert von 59.- zzgl.
MWSt. betragen die anteiligen Verpackungs- und Zustellkosten 4,9.
Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb 24 Std. ab Bestelleingang bis 15.00 Uhr
von Montag bis Freitag des Bestelltages.
Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, bedürfen der Schriftform. Vereinbarte Lieferzeiten können nur bei Erfüllung
der dem Besteller obliegenden Pflichten (z.B. Leistung einer vereinbarten Anzahlung
u.a.) eingehalten werden.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Lieferer zu deren Ablauf die Ware
abgesendet oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt hat. Wenn ein Fall
höherer Gewalt vorliegt (z.B. Streik, Aussperrung oder Betriebsstörung, auch unserer
Lieferwerke ), verlängert sich die Lieferzeit entsprechend, oder der Lieferer kann
vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, ohne daß hierfür Schadenersatzansprüche
geltend gemacht werden können. Schadenersatzansprüche aus einem Lieferverzug kann
der Käufer nur dann stellen, wenn der Firma Biener Bürobedarf grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Bei Vorliegen von vom Lieferer zu vertretenden
Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist
auf 4 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei dem Lieferer
beginnt. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Die Wahl des Versandweges bleibt dem Lieferer vorbehalten. Sonderwünsche in der
Wahl des Versandweges wird der Lieferer nach Möglichkeit berücksichtigen. Mehrkosten
gehen zu Lasten des Bestellers.
Äußerlich sichtbare Beschädigung an den Waren müssen bei Bahn, Post oder dem Spediteur
sofort gemeldet werden, die eine Tatbestandsaufnahme vornehmen. Verpackte Ware ist
sofort zu prüfen. Dabei entdeckte Schäden müssen innerhalb 3 Tagen schriftlich
gemeldet werden.
Der Lieferer ist jederzeit zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, der Besteller
weist nach, daß die Teillieferung für ihn ohne Interesse ist. Zur Erprobung, zur
Miete, in Konsignation oder leihweise überlassene Gegenstände lagern beim Besteller
auf dessen Gefahr und sind entsprechend zu versichern. Der Abschluß einer solchen
Versicherung ist auf Anforderung dem Lieferer nachzuweisen. Im Falle einer
vereinbarten "Lieferung frei Verwendungsstelle" werden bei technischen Produkten
und Möbeln Montage- bzw. Installationskosten - gegen Nachweis - erhoben.
4 -Rückgabegarantie
Wir gewähren für gelieferte Waren ein Rückgaberecht von 30 Tagen. Die Ware muss unbenutzt, unbeschädigt und sich in der Originalverpackung befinden. Sonderanfertigungen und speziell für den Auftraggeber bestellte Waren sind hiervon ausgeschlossen.
5 -Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
Rechnungen über Warenlieferungen und Dienstleistungen sind - innerhalb 21
Tagen rein netto nach jeweiligem Rechnungsdatum zu bezahlen. Wir behalten uns vor,
die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen. Bei Vorauskasse
gewähren wir 2% Skonto. Wechsel, Schecks und Zahlungsanweisungen werden nur
zahlungshalber entgegengenommen. Wechsel werden nur aufgrund vorheriger Vereinbarung
angenommen. In diesem Fall werden die üblichen Bankspesen gesondert in Rechnung
gestellt.
Bei nicht fristgerechter Zahlung kommt der Besteller nach der ersten Mahnung in
Verzug. Mit dem Verzug wird der gesamte Betrag aus dem Kaufvertrag sofort fällig.
Leistet der Besteller aufgrund einer nochmaligen Mahnung unter angemessener
Fristsetzung nicht, so ist der Lieferer berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Ab Verzugseintritt kann der Lieferer Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnen. Pro Zahlungserinnerung
kann der Lieferer eine Kostenpauschale in Höhe von 5,00 verlangen.
Sowohl dem Besteller als auch dem Lieferer bleibt es vorbehalten, im Einzelfall
einen niedrigen bzw. höheren Schaden nachzuweisen. An Vertreter und Fachberater
des Lieferers können Zahlungen nur befreiend geleistet werden, wenn dieser eine
schriftliche Inkassovollmacht vorlegt.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der
Lieferer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen (hierfür gestattet der
Besteller dem Lieferer oder von ihm beauftragte Dritte während der üblichen
Geschäftszeiten seine Geschäftsräume zu betreten), oder gegebenenfalls
Abtretungsansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. Die entstehenden
Kosten zur Wiederbeschaffung bzw. Wiedervermarktung sowie einen eventuellen
Mindererlös trägt der Besteller. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung durch den
Lieferer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt
vom Vertrag. Gegen unsere Forderungen kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn
die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei noch ausstehenden Forderungen werden
Zahlungen zunächst mit älteren Forderungen verrechnet. An sämtliche Lieferungen und
Leistungen behält sich der Lieferer das Eigentum bis zur Bezahlung seiner
Gesamtforderungen, auch der künftigen, aus der Geschäftsverbindung vor, auch wenn
Zahlungen auf bestimmt bezeichnete Waren erfolgen.
6 -Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate und beginnt mit der Übergabe. Ist
der Liefergegenstand mangelhaft, oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, oder
wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmangel
schadhaft, leistet der Lieferer nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger
Gewährleistungsanspüche des Bestellers Ersatz, oder bessert nach. Mehrfache
Nachbesserungen sind zulässig
Gewährleistungsansprüche müssen unverzüglich schriftlich erhoben werden.
Die im Prospekt und Angebot enthaltenen Daten, Maße und Beschreibungen von
Liefergegenständen basieren auf Angaben der Hersteller. Diese Eigenschaften gelten
daher gegenüber dem Käufer grundsätzlich als nicht zugesichert.
Eigenschaftszusicherung sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.
Geringfügige oder handelsübliche Abweichungen der Ware, insbesondere solche der
Farb- und Beiztöne sowie im Furnier bei Möbeln, begründet keinen
Gewährleistungsanspruch.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung wegen Nichterfüllung aus
positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus
unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Lieferer als auch gegen seine
Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurde.
7 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus Geschäftsverbindungen, auch für Scheck- und Wechselverbindlichkeiten sowie für das gerichtliche Mahnverfahren ist München.
8 Schlussbestimmungen, Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsverbindungen unwirksam sein oder werden,
so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
Vertragspartner werden unwirksame Bestimmungen nach Möglichkeit durch solche
zulässigen Bestimmungen ersetzen, die den angestrebten Zweck weitestgehend erreichen.
Rechte des Bestellers aus dem mit dem Lieferer getätigten Rechtsgeschäft sind nicht
übertragbar. Nebenabreden oder andere Abmachungen als in den obigen Bedingungen
angegeben, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Lieferer schriftlich betätigt
werden.
Offensichtliche Irrtümer, die dem Lieferer beim Angebot, der Auftragsbestätigung oder
der Rechnungserteilung unterlaufen, berechtigen diesen zur Anfechtung oder zum
Rücktritt vom Vertrag.
Daten des Bestellers werden, soweit geschäftsnotwendig, und im Rahmen des
Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig durch EDV gespeichert und verarbeitet
und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen
weitergeleitet. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich
behandelt.