Kontakt

Biener Bürobedarf Büromöbel
Inhaber: Oliver Biener
Alexander-Fleming-Str. 23
82152 Planegg-Martinsried
Telefon: 089-72430252
Telefax: 089-72430253

Alle Angebote nur für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe in Deutschland.

Preise in Euro zzgl. MwSt. und Versandkosten. Preise in Klammern inklusive MwSt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaber von Biener Bürobedarf Büromöbel:

Oliver Biener, Alexander-Fleming-Str. 23, 82152 Planegg-Martinsried,
Tel. 089-72430252 Fax 089-72430253
info@biener-buerobedarf.de
www.biener-buerobedarf.de
Steuernummer: 144/146/20230 Ust.-IdNr.: DE173129450

1 -Allgemeines

Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferers. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichende Bedingungen des Bestellers, die der Lieferer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, werden nicht rechtswirksam, auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2 -Preise, Angebote

Die Angebote, im Katalog, Internetshop, Anzeigen, Prospekten usw. genannten Preise sind freibleibend, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bücher und andere preisgebundene Druckerzeugnisse sind Preisgebunden und daher auch nicht skontierfähig.

Annahmeerklärungen, mit dem Fachberater des Lieferers ausgehandelte Konditionen, sowie Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von dem Lieferer schriftlich bestätigt werden, oder Ihnen durch Lieferung der Ware und der Rechnung entsprochen wird. Soweit zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Lieferers. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst genannten um mehr als 10%, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3 -Lieferung

Es besteht kein Mindestauftragswert. Die Lieferung erfolgt ab einem Bestellwert von € 59.- zzgl. MWSt. ohne Versandkosten. Bis zu einem Bestellwert von € 59.- zzgl. MWSt. betragen die anteiligen Verpackungs- und Zustellkosten € 4,9.
Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb 24 Std. ab Bestelleingang bis 15.00 Uhr von Montag bis Freitag des Bestelltages.
Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Vereinbarte Lieferzeiten können nur bei Erfüllung der dem Besteller obliegenden Pflichten (z.B. Leistung einer vereinbarten Anzahlung u.a.) eingehalten werden.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Lieferer zu deren Ablauf die Ware abgesendet oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt hat. Wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt (z.B. Streik, Aussperrung oder Betriebsstörung, auch unserer Lieferwerke ), verlängert sich die Lieferzeit entsprechend, oder der Lieferer kann vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, ohne daß hierfür Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Schadenersatzansprüche aus einem Lieferverzug kann der Käufer nur dann stellen, wenn der Firma Biener Bürobedarf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Bei Vorliegen von vom Lieferer zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 4 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei dem Lieferer beginnt. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Die Wahl des Versandweges bleibt dem Lieferer vorbehalten. Sonderwünsche in der Wahl des Versandweges wird der Lieferer nach Möglichkeit berücksichtigen. Mehrkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Äußerlich sichtbare Beschädigung an den Waren müssen bei Bahn, Post oder dem Spediteur sofort gemeldet werden, die eine Tatbestandsaufnahme vornehmen. Verpackte Ware ist sofort zu prüfen. Dabei entdeckte Schäden müssen innerhalb 3 Tagen schriftlich gemeldet werden.
Der Lieferer ist jederzeit zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, der Besteller weist nach, daß die Teillieferung für ihn ohne Interesse ist. Zur Erprobung, zur Miete, in Konsignation oder leihweise überlassene Gegenstände lagern beim Besteller auf dessen Gefahr und sind entsprechend zu versichern. Der Abschluß einer solchen Versicherung ist auf Anforderung dem Lieferer nachzuweisen. Im Falle einer vereinbarten "Lieferung frei Verwendungsstelle" werden bei technischen Produkten und Möbeln Montage- bzw. Installationskosten - gegen Nachweis - erhoben.

4 -Rückgabegarantie

Wir gewähren für gelieferte Waren ein Rückgaberecht von 30 Tagen. Die Ware muss unbenutzt, unbeschädigt und sich in der Originalverpackung befinden. Sonderanfertigungen und speziell für den Auftraggeber bestellte Waren sind hiervon ausgeschlossen.

5 -Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

Rechnungen über Warenlieferungen und Dienstleistungen sind - innerhalb 21 Tagen – rein netto nach jeweiligem Rechnungsdatum zu bezahlen. Wir behalten uns vor, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen. Bei Vorauskasse gewähren wir 2% Skonto. Wechsel, Schecks und Zahlungsanweisungen werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Wechsel werden nur aufgrund vorheriger Vereinbarung angenommen. In diesem Fall werden die üblichen Bankspesen gesondert in Rechnung gestellt.
Bei nicht fristgerechter Zahlung kommt der Besteller nach der ersten Mahnung in Verzug. Mit dem Verzug wird der gesamte Betrag aus dem Kaufvertrag sofort fällig. Leistet der Besteller aufgrund einer nochmaligen Mahnung unter angemessener Fristsetzung nicht, so ist der Lieferer berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Ab Verzugseintritt kann der Lieferer Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnen. Pro Zahlungserinnerung kann der Lieferer eine Kostenpauschale in Höhe von € 5,00 verlangen.
Sowohl dem Besteller als auch dem Lieferer bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigen bzw. höheren Schaden nachzuweisen. An Vertreter und Fachberater des Lieferers können Zahlungen nur befreiend geleistet werden, wenn dieser eine schriftliche Inkassovollmacht vorlegt.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Lieferer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen (hierfür gestattet der Besteller dem Lieferer oder von ihm beauftragte Dritte während der üblichen Geschäftszeiten seine Geschäftsräume zu betreten), oder gegebenenfalls Abtretungsansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. Die entstehenden Kosten zur Wiederbeschaffung bzw. Wiedervermarktung sowie einen eventuellen Mindererlös trägt der Besteller. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung durch den Lieferer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. Gegen unsere Forderungen kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei noch ausstehenden Forderungen werden Zahlungen zunächst mit älteren Forderungen verrechnet. An sämtliche Lieferungen und Leistungen behält sich der Lieferer das Eigentum bis zur Bezahlung seiner Gesamtforderungen, auch der künftigen, aus der Geschäftsverbindung vor, auch wenn Zahlungen auf bestimmt bezeichnete Waren erfolgen.

6 -Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate und beginnt mit der Übergabe. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmangel schadhaft, leistet der Lieferer nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsanspüche des Bestellers Ersatz, oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig
Gewährleistungsansprüche müssen unverzüglich schriftlich erhoben werden.
Die im Prospekt und Angebot enthaltenen Daten, Maße und Beschreibungen von Liefergegenständen basieren auf Angaben der Hersteller. Diese Eigenschaften gelten daher gegenüber dem Käufer grundsätzlich als nicht zugesichert. Eigenschaftszusicherung sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Geringfügige oder handelsübliche Abweichungen der Ware, insbesondere solche der Farb- und Beiztöne sowie im Furnier bei Möbeln, begründet keinen Gewährleistungsanspruch.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung wegen Nichterfüllung aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Lieferer als auch gegen seine Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

7 –Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus Geschäftsverbindungen, auch für Scheck- und Wechselverbindlichkeiten sowie für das gerichtliche Mahnverfahren ist München.

8 –Schlussbestimmungen, Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsverbindungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden unwirksame Bestimmungen nach Möglichkeit durch solche zulässigen Bestimmungen ersetzen, die den angestrebten Zweck weitestgehend erreichen. Rechte des Bestellers aus dem mit dem Lieferer getätigten Rechtsgeschäft sind nicht übertragbar. Nebenabreden oder andere Abmachungen als in den obigen Bedingungen angegeben, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Lieferer schriftlich betätigt werden.
Offensichtliche Irrtümer, die dem Lieferer beim Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnungserteilung unterlaufen, berechtigen diesen zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
Daten des Bestellers werden, soweit geschäftsnotwendig, und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig durch EDV gespeichert und verarbeitet und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergeleitet. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.